Antrag des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens:

Wenn es zu keinem Vergleich kommt, beantragst du mit uns beim zuständigen Insolvenzgericht die Verbraucherinsolvenz.

Ablauf des Verfahrens

  • Du stellst auf einem amtlichen Formular schriftlich den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 311 InsO.
  • Zeitnah legst du die Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung vor.
  • Nach § 287 InsO stellst du Antrag auf Erteilung einer Restschuldbefreiung oder erklärst, dass du diese nicht beantragen wirst.
  • Du fügst ein Vermögensverzeichnis, eine Vermögensübersicht, ein Verzeichnis der Gläubiger und ein Verzeichnis der gegen dich gerichteten Forderungen bei.
  • Ferner legst du den Schuldenbereinigungsplan vor.

Üblicherweise beantragst du gleichzeitig die Stundung der Verfahrenskosten, denn vermutlich fehlt dir das Geld, um diese zu bezahlen.

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Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans

Das Gericht prüft, ob die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans Aussicht auf Erfolg hat. Wenn es dies bejaht, schickt es den Plan und die Vermögensübersicht an die Gläubiger. Diese haben vier Wochen Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Sofern die Gläubiger dem Plan zustimmen, existiert nun ein Vergleich. Du musst entsprechend dem Plan tilgen.

Das vereinfachte Insolvenzverfahren

Wenn es zu keiner Einigung kommt, eröffnet das Gericht die Verbraucherinsolvenz. Es bestimmt einen Treuhänder (Insolvenzverwalter), der
  • die Insolvenztabelle (Gläubiger, Forderungshöhe und Forderungsgrund) erstellt,
  • dein (pfändbares) Vermögen verwertet,
  • den Teil deines Einkommens, der den Pfändungsfreibetrag übersteigt, in Empfang nimmt und verwaltet.

Wohlverhaltensperiode

Du musst für eine bestimmte Zeit den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens an den Treuhänder zahlen. Natürlich bist du verpflichtet, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder dich um eine solche zu bemühen. Auch bist du verpflichtet, jeden Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder mitzuteilen. Natürlich darfst du keinen Gläubiger bevorzugt behandeln. Wenn du in dieser Zeit erbst, musst du die Hälfte davon ebenfalls an den Treuhänder leiten. Die Wohlverhaltensphase dauert sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wenn du in drei Jahren 35 % der Schulden zurückzahlst und du die Verfahrenskosten begleichst, endet diese Phase bereits nach dieser Zeit. Sie verkürzt sich auf fünf Jahre, wenn du die Verfahrenskosten zahlst.

Schlussverteilung

Nach der Wohlverhaltensphase zieht der Treuhänder die Kosten für die Insolvenzverwaltung ab und verteilt den Rest nach einer zuvor festgelegten Quote an die Gläubiger. Du bekommst den Rest der Schulden erlassen.

Gleich durchrufen ! 0157-32478936