Vorbereitung
der Insolvenz:
03.
In dieser Phase,
brauchst du unsere Hilfe
denn es geht darum Einkünfte und die Betriebseinrichtung vor Pfändungen zu schützen. Beides ist notwendig, um den Betrieb zu erhalten. Außerdem stellst du die Forderungen und eine Liste der Gläubiger zusammen. Dann geht es daran, einen Entschuldungsplan und eine wirtschaftliche Auswertung des Betriebs zu erstellen. Du musst aufzeigen, dass der Betrieb zu sanieren und eine Verwertung des Vermögens überflüssig ist.
Kontakt
04.
Insolvenz
beantragen
man stellt beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Regelinsolvenz. Diesem fügt man ein vollständiges Verzeichnis der Gläubiger und der Forderungen bei. Als natürliche Person stellst du gleichzeitig einen Antrag auf Restschuldbefreiung. Die Kosten des Verfahrens müssen in voller Höhe gedeckt sein, als natürliche Person kannst du aber einen Antrag auf Stundung stellen.
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05.
Das geschieht
nach dem Antrag
Nun eröffnet das Gericht das Regelinsolvenzverfahren und bestimmt einen Insolvenzverwalter. Dieser beurteilt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Außerdem beruft er die Gläubigerversammlung ein, welche sich aus allen Gläubigern zusammensetzt. Diese beschließt, ob das Unternehmen saniert wird oder ob eine Verwertung des Vermögens erfolgt.
Get in touch
Wenn kaum verwertbares Vermögen vorhanden ist und die wirtschaftliche Lage insgesamt gut aus sieht, wird das Unternehmen in der Regel saniert, so sieht es das Verfahren vor. Als natürliche Person, also Selbstständiger und Freiberufler, beginnt nun die Wohlverhaltensperiode.
06.
Wohlverhaltensperiode
eines Unternehmers
Der Insolvenzverwalter ist nun so etwas wie dein Chef. Du unterliegst im Prinzip den gleichen Regeln des Verfahrens wie jede Privatperson, die sich in der Wohlverhaltensperiode einer Insolvenz befindet. Das heißt, du bist verpflichtet zu arbeiten, das geschieht wie bisher im eigenen Unternehmen. Dir steht ein „Unternehmerlohn“ in Höhe des Pfändungsfreibetrags zu. Darüber wacht der Insolvenzverwalter.
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