Die gewerbliche Insolvenz

Die Regelinsolvenz beantragen:

Firmen Regelinsolvenz hilft bei der Schadensbegtrenzung

01.

Sofern es weniger
als 20 Gläubiger gibt

und keine Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis vorliegen wird in der Regel eine Privatinsolvenz beantragt. Für Unternehmen, egal ob juristische oder natürliche Personen, kommt nur daseine Regelinsolvenz zum Tragen.

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02.

Wann musst man
Insolvenz anmelden?

Sie ist anzumelden, wenn du zahlungsunfähig bist. Du kannst also Rechnungen oder Kreditforderungen nicht mehr ausgleichen. Bei juristischen Personen ist auch bei Zahlungsfähigkeit Insolvenz zu beantragen, sofern sie überschuldet sind. Überschuldung heißt, dass den Verbindlichkeiten keine entsprechenden Aktiva gegenüberstehen.

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Gewerbliche Zahlungsunfähigkeit vermeiden

Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zwingen dazu, Insolvenz zu beantragen.

Vorbereitung

der Insolvenz:

03.

In dieser Phase,
brauchst du unsere Hilfe

denn es geht darum Einkünfte und die Betriebseinrichtung vor Pfändungen zu schützen. Beides ist notwendig, um den Betrieb zu erhalten. Außerdem stellst du die Forderungen und eine Liste der Gläubiger zusammen. Dann geht es daran, einen Entschuldungsplan und eine wirtschaftliche Auswertung des Betriebs zu erstellen. Du musst aufzeigen, dass der Betrieb zu sanieren und eine Verwertung des Vermögens überflüssig ist.

Kontakt

04.

Insolvenz
beantragen

man stellt beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Regelinsolvenz. Diesem fügt man ein vollständiges Verzeichnis der Gläubiger und der Forderungen bei. Als natürliche Person stellst du gleichzeitig einen Antrag auf Restschuldbefreiung. Die Kosten des Verfahrens müssen in voller Höhe gedeckt sein, als natürliche Person kannst du aber einen Antrag auf Stundung stellen.

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Eine Firmen Regelinsolvenz hilft bei der Schadensbegtrenzung
Die Firmen Regelinsolvenz hilft bei der Schadensbegtrenzung

05.

Das geschieht
nach dem Antrag

Nun eröffnet das Gericht das Regelinsolvenzverfahren und bestimmt einen Insolvenzverwalter. Dieser beurteilt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Außerdem beruft er die Gläubigerversammlung ein, welche sich aus allen Gläubigern zusammensetzt. Diese beschließt, ob das Unternehmen saniert wird oder ob eine Verwertung des Vermögens erfolgt.

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Wenn kaum verwertbares Vermögen vorhanden ist und die wirtschaftliche Lage insgesamt gut aus sieht, wird das Unternehmen in der Regel saniert, so sieht es das Verfahren vor. Als natürliche Person, also Selbstständiger und Freiberufler, beginnt nun die Wohlverhaltensperiode.

06.

Wohlverhaltensperiode
eines Unternehmers

Der Insolvenzverwalter ist nun so etwas wie dein Chef. Du unterliegst im Prinzip den gleichen Regeln des Verfahrens wie jede Privatperson, die sich in der Wohlverhaltensperiode einer Insolvenz befindet. Das heißt, du bist verpflichtet zu arbeiten, das geschieht wie bisher im eigenen Unternehmen. Dir steht ein „Unternehmerlohn“ in Höhe des Pfändungsfreibetrags zu. Darüber wacht der Insolvenzverwalter.

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Gewerbliche Zahlungsunfähigkeit vermeiden

Schlussverteilung desr Regelinslovenzverfahrens

Egal ob das Vermögen des Unternehmens verwertet oder ob es weiter geführt wurde, der Insolvenzverwalter verteilt den erwirtschafteten Erlös nach Abzug der Kosten an die Gläubiger. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode und Verteilung ist das Verfahren beendet. Als natürliche Person bist du nun schuldenfrei. Wenn das Unternehmen weiter bestand, führst du es nun wieder ohne Insolvenzverwalter.