Gute Nachrichten für Schuldner
Verschuldete Geschäftsleuten als auch Verbraucher können eine Befreiung von den Schulden innerhalb von nur 3 Jahren erreichen..
Bedeutung für Schuldner Bundesweit und speziell Baden-Württemberg
SIC, das Baden-Württembergische Schulden Insolvenz Centrum nimmt zur Kenntnis dass das neue Gesetz in Fragen der Schulden Befreiung keine Mindesttilgung der Forderungen voraussetzt.
Schuldner müssen weiterhin bestimmten Pflichten und Obliegenheiten nachkommen, beispielsweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen beziehungsweise sich um eine solche bemühen.Ziel ist, dass verschuldete Personen schnell wieder einen Neuanfang planen können. In diesem Sinne entfallen Tätigkeitsverbote, die allein aufgrund der Insolvenz von Schuldnern ergehen automatisch nach Erteilung der Restschuldbefreiung. Auch die Fristen für die Speicherung der Daten über das Restschuldbefreiungsverfahren durch Auskunfteien werden auf ein Jahr verkürzt.
Mit unseren Erfahrungen haben wir einen Vorteil

rasche Schulden
Befreiung

Team bei
der Arbeit

Ohne Verschuldung
Neu Starten
Änderungen bei Wiederholungsfällen
Das neue Gesetz soll nicht ermöglichen, schneller als bisher eine erneute Restschuldbefreiung zu beantragen. Aus diesem Grund kann nach einer Befreiung auf Grundlage des neuen Gesetzes erst nach elf Jahre statt wie bisher nach 10 Jahren ein neuer Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden. Die Dauer des neuen Verfahrens beträgt fünf statt drei Jahre.
Regelungen für (Schuldner) Altfälle
Für Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und 16. Januar 2020 beantragt wurden, verkürzt sich die Frist auf fünf Jahre und sieben Monate. Die Frist verkürzt sich um einen Monat je Monat, den der Antrag später gestellt wurde. Also beträgt sie fünf Jahre und sechs Monate für Anträge, die zwischen dem 17. Januar 2020 und 16. Februar 2020 erfolgten. Sofern möglich, sollte eine Insolvenz nicht vor dem 1. Oktober 2020 beantragt werden, denn für Anträge, die beispielsweise zwischen dem 17. und 30. September erfolgen, gilt eine Frist für die Restschuldbefreiung von vier Jahren und zehn Monate. Nach dem Stichtag sind die Antragsteller bereits nach drei Jahren schuldenfrei..