Nicht jede Forderung ist berechtigt!
Gläubiger versuchen, dich unter Druck zu setzen, damit du die Forderung zügig bezahlst. Daher drohen sie mit hohen Mahngebühren und Verzugszinsen. So bläht sich eine Forderung manchmal trotz Zahlung immer weiter auf.
Schulden Kredit Killer prüft die Forderung
Die Grundforderung, also der Betrag, den der Gläubiger dir geliehen, beziehungsweise für den er eine Leistung erbracht hat, ist unstrittig. Die auf die Schuld vereinbarten Zinsen sind meist auch korrekt. Allerdings gibt es auch hier manchmal einen Ansatz, wenn es sich um überhöhte Zinsen, also Wucherzinsen handelt.
Wir befreien dich von Schulden
Mit unseren Erfahrungen haben wir einen Vorteil

Nazli & Wolfgang
Vorstand

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Anders sieht es mit Mahngebühren und weiteren Schuldzinsen aus.
Wenn auf der Rechnung nicht auf einen Verzugsschaden bei verspäteter Zahlung hingewiesen wird, muss die erste Mahnung kostenlos erfolgen.
- Die ab der zweiten Mahnung erlaubte Mahngebühr, darf nicht höher sein, als der tatsächlich entstandene Schaden. Dieser umfasst Verzugszinsen, weil dem Gläubiger das Geld nicht fristgerecht zur Verfügung stand und die Kosten, die durch das Schreiben der Mahnung entstanden sind. In der Regel sind 2,50 Euro angemessen.
- Mehr als 3 kostenpflichtige Mahnungen sind nicht korrekt, denn der Gläubiger weiß, dass Mahnungen nicht fruchten.
- Der Gläubiger darf ein Inkassounternehmen beauftragen und dir die Kosten auferlegen. Aber die Kosten dürfen nicht mehr betragen, als er für einen Rechtsanwalt bezahlen müsste. Bei einer Forderung von 500 Euro gelten 27 Euro als angemessen.
- Wenn das Inkassounternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen dich erwirkt, darf es höchstens 25 Euro für den Dienst verlangen. Zusätzliche Kosten für den Vordruck und das Porto sind in dem Betrag enthalten. Das Inkassobüro darf daher zusätzlichen Summen verlangen.
- Für eine gerichtliche Zwangsvollstreckung, die das Inkassobüro erwirkt, sind ebenfalls nur 25 Euro anzusetzen.
- Beauftragt das Inkassobüro einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung, darf es ausschließlich die nachgewiesenen Zustellungskosten von dir verlangen.
- Auslagen für Telefon und Porto darf das Büro bis zu einer Höhe von 20 Euro geltend gemachen.
- Nachgewiesene Kosten für die Adressermittlung und für Bankrücklastschriften sind ebenfalls zulässig.