Eintrag bei der Schufa
Die SCHUFA ist eine Wirtschaftsauskunftei, die für eine Kreditvergabe wichtige Merkmale speichert. Dazu gehören neben den Kontaktdaten wie Name und Anschrift auch:
- frühere Anschriften aus denen sich auf das „Umzugsverhalten“ schließen lässt
- ein Verzeichnis von Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
- Angaben über Eröffnung von Konten
- sowie über abweichendes Zahlungsverhalten.
Vermieter, Strom- und Telefonanbieter und Banken erfahren von nicht bestrittenen Forderungen, die fällig und ausreichend gemahnt sind sowie von Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung.
Du hast vermutlich schon eine katastrophale SCHUFA-Auskunft, bevor du Insolvenz beantragst.
Da diese Merkmale in der Regel während der Wohlverhaltensperiode gelöscht werden, bleibt nach Ablauf dieser Zeit nur noch der Eintrag über die Restschuldbefreiung für 3 Jahre bei der SCHUFA bestehen.



Schuldenfrei und behindert durch die SCHUFA
- Dies bedeutet für dich, dass du nun zwar schuldenfrei bist, aber der Eintrag behindert dich beim Anmieten von Wohnungen, Kreditaufnahmen und so alltäglichen Dingen, wie dem Abschluss einer Versicherung oder den Wechsel des Stromlieferanten.
- Wir helfen dir den Eintrag sofort löschen zu lassen, denn nun gibt es erstmals ein Urteil (vom 20.12.2018 des LG Frankfurt am Main, Az.: 2-05 0 151/18), dass die Löschung sofort zu erfolgen hat.
- Die Richter sahen ein Recht des Schuldners auf Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO gegeben. Dieser führt zu einem Anspruch auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. c DSGVO.
Das Urteil bedeutet nicht, dass dein Schufa-Eintrag nach der Restschuldbefreiung grundsätzlich sofort gelöscht werden muss. Du kannst aber die Löschung verlangen, in dem du dich auf die DSGVO-Vorschriften berufst. Dabei helfen wir dir.