Ängste

Die Wohnung zu verlieren

Es fängt of damit an das der Vermieter den Gerichtvollzieher in den Wohnung lassen möchte. Das geht aber nicht einfach so. Wer wegen seiner Schuldenlast die Miete nicht zahlt, geht das Risiko ein die Wohnung zu verlieren. Dein Vermieter darf dich auf die Straße setzen, wenn du mehr als zwei Monate keine Miete bezahlst.

Wie hilft die Schuldnerberatung? Im Rahmen des Erstgesprächs klären wir grundsätzlich, welche Konsequenzen drohen und helfen diese abzuwenden. Dies bedeutet, wir verhindern (wenn möglich) Vollstreckungen und reden auch mit dem Vermieter, dass er dir die Mietrückstände stundet.

Wenn er bereits Räumungsklage eingereicht hat, hilft nur, den Rückstand sofort auszugleichen. Falls du das nicht kannst, raten wir dir dich an das Jobcenter (bei Bezug von Arbeitslosengeld) oder das Sozialamt zu wenden.


§ 36 Abs. 1 SGB XII erlaubt dem Amt Schulden zu übernehmen, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt ist. Das Amt soll die Schulden übernehmen, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht (§ 36 Abs. 1 Satz 2 SGB XII).

Dein Stromanbieter droht den Strom abzustellen

Diese Maßnahme kommt einem Wohnungsverlustt in der Regel fast gleich, denn der Wohnraum wird ohne Strom nahezu unbewohnbar. Daher werden wir in erster Linie versuchen, mit dem Stromanbieter eine Vereinbarung zu treffen. Die Rückstände können unter Umständen ebenso wie Mietrückstände vom Sozialamt oder dem Jobcenter übernommen werden.

Weiteres Vorgehen bei der Schuldnerberatung

Wenn die Wohnung gesichert ist, sind die größten Probleme beseitigt. Aber Ziel ist, eine langfristige Befreiung von den Schulden und dass du mit deinem Einkommen auskommst. Aus diesem Grund helfen wir einen Haushaltsplan aufzustellen und überflüssige Ausgaben zu minimieren. Ferner vereinbaren wir mit den Gläubigern Ratenzahlungen, die du verkraften kannst. Nur wenn dies nicht gelingt, helfen wir, eine Privatinsolvenz zu beantragen und durchzuführen.

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