Schulden Tilgung bei Wiederholungsfällen

Das neue Gesetz soll nicht ermöglichen, schneller als bisher eine erneute Restschuldbefreiung zu beantragen. Aus diesem Grund kann nach einer Befreiung auf Grundlage des neuen Gesetzes erst nach elf Jahre statt wie bisher nach 10 Jahren ein neuer Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden. Die Dauer des neuen Verfahrens beträgt fünf statt drei Jahre.

Im Normalfalle

Ist zum Glück die Höhe der Schulden bei einem Insolvenzverfahren nicht entscheident, genausowenig wird berücksichtigt wie viele Gläubiger im Spiel sind (vgl. § 301 InsO). Die Insolvenz ist ist immer eine Basis für einen schuldenfreien Neuanfang. Durch die COVID 19 ausgelöste Krise ist die Zeit nun auf drei Jahre veringert worden.

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Seit dem 01.10.2020 sind die Schulden die in einer Privatinsolvenz gelaufen sind nach drei Jahren gelöscht (Mit Antrag). Eine Übergangsregelung gilt für Insolvenzen die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden.

Der Schutz vor Gläubigern

Bei einem eröffneten Privatinsolvenzverfahren ist man von dem “Pfändungs- und Vollstreckungsschutz” (vgl. §§ 88, 89 InsO) beschützt. Gläubiger haben also kein Recht mehr den Schuldner mehr kontaktieren.


 keine Insolvenzanträge warten lassen
 Insolvenzanträge nicht warten lassen
Lass den keine Insolvenzanträge warten lassen

Die Insolvenzfristen werden gekürzt

Wer zwischen dem 17. Dezember 2019 und 16. Januar 2020 sein Insolvenzverfahren beantragt hat, verkürzt sich die Frist auf fünf Jahre und sieben Monate. Das hat sich jetzt mit der Corona Krise geändert. Die durch die COVID 19 ausgelöste Krise ist die Zeit nun auf drei Jahre veringert worden. Es gilt noch immer das man sich beilen muss auch wer Hilfen und Zuschüße beantrgaen will möge sich beeilen. Nach dem Stichtag sind die Antragsteller bereits nach drei Jahren schuldenfrei.

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